Wichtige Info:

Gesetzliche elektronische Rechnungen (eRechnung)

Das seitens der BITMARCK entwickelte bitPortal als Serviceangebot zur direkten Annahme von elektronischen Rechnungen ist nicht mehr gesetzeskonform.

Rechnungssteller müssen ihre Rechnungen über ein offizielles behördliches Verwaltungsportal des Bundes übermitteln.

Krankenkassen sind verpflichtet über ein offizielles behördliches Verwaltungsportal Rechnungen der Auftragnehmer zu empfangen.

Es obliegt dem Rechnungssteller bei der Krankenkasse zu ermitteln, über welche Rechnungseingangsplattform sie erreichbar ist.